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Teilnahmebedingungen: Eintrittskarten Verlosung - Haus & Garten Messe 2017

Teilnahmeberechtigt an diesem Gewinnspiel der LAWI Glaserei- und Malereigesellschaft m.b.H., Speisinger Straße 197, 1230 Wien sind alle Personen mit Wohnsitz in Österreich, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Voraussetzung für die Teilnahme ist das Drücken des „Gefällt mir“-Buttons des jeweiligen Gewinnspiel-Beitrags auf www.facebook.com/lawibau. Durch das Drücken des Buttons erklärt der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und diese ohne Einschränkungen zu akzeptieren:

1) Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
2) Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Fotos der Gewinne lediglich als Beispielabbildungen dienen.
3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von LAWI für die Durchführung des Gewinnspiels verarbeitet und im notwendigen Ausmaß an Dritte (z.B. Post) weitergegeben werden können.
4) LAWI behält sich ausdrücklich das Recht vor, die jeweils angekündigten Gewinne ohne Angabe von Gründen durch gleich- oder höherwertige Preise auszutauschen.
5) LAWI übernimmt keine Haftung hinsichtlich etwaiger technischer Schwierigkeiten, die die Teilnahme am Gewinnspiel beeinflussen könnten.
6) LAWI behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch technische Manipulation versuchen das Gewinnspiel in irgendeiner Form zu beeinflussen, von eben diesem auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses vom Gewinnspiel steht es LAWI frei, die Gewinne auch noch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
7) Annahmeschluss ist der 24.2.2017, 24 Uhr; die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist kostenlos und mit keiner Kaufverpflichtung verbunden.
8) LAWI übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für den bezogenen Gewinn oder eine bestimmte Beschaffenheit oder Werthaltigkeit des Gewinns.
9) Barablöse oder Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.
10) Die Ziehung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
11) Die Gewinner werden elektronisch über den persönlichen Facebook-Account benachrichtigt.
12) Der Gewinn kann bis zum 1.3.2017, 24 Uhr eingefordert und bis zum 26.2.2017 eingelöst werden. Danach verfällt der Anspruch.
13) Allfällige Steuern und Abgaben sind vom Gewinner zu tragen.